Verbindlichkeiten
1. Begriff: Verpflichtungen eines Schuldners, die auf Gesetzen, Rechtsgeschäften oder letztwilligen Verfügungen beruhen und dem Grunde, der Höhe und der zeitlichen Fälligkeit nach feststehen. Verbindlichkeiten sind von Forderungen und Rückstellungen abzugrenzen.
2. Bilanzausweis: Der Ausweis von Verbindlichkeiten erfolgt unter verschiedenen Positionen auf der Passivseite der Bilanz. Wichtige Beispiele in der Versicherungsbilanz sind Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft, Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft, Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern oder Versicherungsvermittlern.
Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach