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Kostenstellen

1. Begriff: Nach funktionalen oder organisatorischen Kriterien abgegrenzte Organisationseinheiten im Versicherungsunternehmen, denen im Rahmen der Kostenstellenrechnung die von ihnen verursachten Kosten zugerechnet werden.

2. Ziele und Merkmale: Zergliederung des Versicherungsunternehmens in Organisationseinheiten für die Zwecke der Kostenrechnung. Die Zergliederung kann von den Ressorts über die Bereiche, Abteilungen und Gruppen bis hin zu einzelnen Stellen vorgenommen werden. Jedoch sollte eine Differenzierung nur soweit erfolgen, wie das (Kosten‑)Ergebnis betriebswirtschaftlich aussagekräftig und auch wirtschaftlich von den differenzierten Kostenstellen verantwortbar ist (die Kostenerfassung für Kostenstellen verursacht auch ihrerseits Kosten). In jedem Fall sollte die Kostenstellengliederung eindeutig sein, so dass eine zweifelsfreie Zuordnung der Kosten vorgenommen werden kann, und die Verantwortungsbereiche sollten klar voneinander abgetrennt werden (Identität zwischen Kostenstellen und Verantwortlichkeitsbereichen). Die Steigerung des Differenzierungsgrads steht dem Trade-off zu den damit ausgelösten Datenerfassungskosten und auch einer meist abnehmenden Verursachungsgerechtigkeit der Kostenzuordnung wegen eines steigenden Anteils der schlüsselungsbedürftigen Gemeinkosten (Kostenstellengemeinkosten) gegenüber.

3. Gliederung: Häufige Gliederungen der Kostenstellen sind solche a) nach funktionalen Kriterien: Leitung (Unternehmensführung), Risikomanagement, Beschaffung (im Versicherungsunternehmen von untergeordneter Bedeutung), Produktentwicklung, Underwriting, Rückversicherung, Leistung und Schaden, Marketing und Vertrieb, Finanzen und Kapitalanlagen (Asset Management), Rechnungswesen und Controlling, Informationstechnik (IT), Bestandsverwaltung, Betriebsorganisation, Recht, Personalwesen (vgl. auch die Wertschöpfungskette im Versicherungsunternehmen);
b) nach Versicherungssparten und -zweigen: Lebensversicherung, Private Krankenversicherung, Kraftfahrt-, Unfall-, Allgemeine Haftpflicht-, Verbundene Wohngebäude-, Verbundene Hausrat-, Technische -, Transport-, Rechtsschutzversicherung etc. (dabei zu beachten: Spartentrennung);
c) nach Kundengruppen: Industriekunden, Gewerbekunden, Privatkunden.
d) nach Geschäftsregionen: z.B. Nord-, West-, Süd- und Ostdeutschland.
e) Je nach den Zielen der Kostenstellenrechnung ist auch ein Mix aus den verschiedenen Gliederungskriterien für die Bildung von Kostenstellen möglich.
f) Außerdem sind innerhalb der Kostenstellen sog. Vorkostenstellen und Endkostenstellen zu unterscheiden. Innerhalb von Vorkostenstellen werden innerbetriebliche Leistungen erstellt und an andere Kostenstellen abgegeben. Endkostenstellen erzeugen Markleistungen, die zugleich Kostenträger sind.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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