Kostenstellenrechnung
1. Begriff und Funktion: Element und zugleich zweite Stufe der Kostenrechnung mit dem Ziel, die Kosten der verschiedenen Kostenarten im Versicherungsunternehmen möglichst verursachungsgerecht auf die Kostenstellen zu verteilen, um damit insbesondere die Kontrolle der Produktionsprozesse bzw. die Wirtschaftlichkeitskontrolle zu ermöglichen. Im Übrigen übernimmt die Kostenstellenrechnung für die Kostenträgergemeinkosten (Gemeinkosten) eine Vermittlungsfunktion zwischen der Kostenartenrechnung und der Kostenträgerrechnung.
2. Anforderungen und Schwierigkeiten: Kostenarten, die den Charakter von Kostenstelleneinzelkosten (Einzelkosten) haben, können den entsprechenden Kostenstellen direkt zugerechnet werden, während für die Zurechnung der Kostenstellengemeinkosten ein Verteilungsschlüssel notwendig ist. Die Festlegung der einzelnen Schlüsselgrößen sollte möglichst verursachungsgerecht vorgenommen werden, um Fehlverteilungen zu vermeiden, die die Aussagekraft der Kostenstellenrechnung einschränken. Zu beachten ist, dass die Kostenverteilung häufig auf Inakzeptanz der Kostenstelleninhaber trifft, v.a. wenn die Schlüsselgrößen die prägenden Merkmale der Kostenstelle nicht hinreichend berücksichtigen und mit ihnen eine eher künstlich erscheinende Kostenverteilung vorgenommen wird.
Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner