Kosten
1. Begriff: Nach den Regeln der betriebswirtschaftlichen Zweckmäßigkeit in Geld bewerteter ordentlicher und sachzielbezogener Verbrauch von Gütern bzw. Produktionsfaktoren innerhalb einer Rechnungsperiode. Ordentlichkeit setzt voraus, dass der Güterverzehr aus dem üblichen Betriebsgeschehen entstanden ist. Sachzielbezogenheit meint, dass der Güterverzehr dem Unternehmensgegenstand dient und leistungsbedingt hervorgerufen wird. Abzugrenzen von Auszahlungen, Ausgaben und Aufwendungen. Siehe korrespondierend auch Leistungen.
2. Merkmale: Kosten sind eine Wertgröße und setzen sich aus einer Mengen- und einer Preiskomponente zusammen. Der monetäre Wert der Kosten ergibt sich aus der Multiplikation der Produktionsfaktoreinsatzmengenmit den zugehörigen Preisen für die Beschaffung bzw. Herstellung der Produktionsfaktoren (Herstellungskosten), formal:
mit K = monetärer Wert der Kosten; PFi =Einsatzmenge von Produktionsfaktor i; qi = Preis für die Beschaffung oder Herstellung der Einsatzmenge von Produktionsfaktor i.
3. Klassifizierung von Kosten.: a) nach dem zeitlichen Bezug: Istkosten vs. Plankosten vs. Prognosekosten (vgl. Istkostenrechnung, Plankostenrechnung, Prognosekostenrechnung);
b) nach Bezugsgrößen: Kosten von Kostenarten, Kosten von Kostenstellen, Kosten von Kostenträgern (Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung),
c) nach der Zurechenbarkeit auf Bezugsgrößen: Einzelkosten vs. Gemeinkosten
d) nach der Abhängigkeit von der Produktionsmenge: variable Kosten vs. fixe Kosten.
Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner