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Eingebettete Garantien

1. Begriff: Mit einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag explizit oder implizit untrennbar verbundene Mindestleistungen in bestimmten Situationen, für die bei der Prämienberechnung keine explizite Kostenkomponente berücksichtigt wird.

2. Ausprägungen: Bekannteste Beispiele sind die garantierte Ablaufsumme bei einer Kapitallebensversicherung, die garantierte monatliche Rente bei einer Rentenversicherung, ein garantierter Betrag bei Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags zu einem bestimmten Zeitpunkt. Auch die Verpflichtung des Unternehmens, jährlich mindestens einen vorab festgelegten Wert der Deckungsrückstellung in der Handelsbilanz zu passivieren, kommt einer garantierten Mindestverzinsung gleich. Es gibt jedoch auch weniger offensichtliche Garantieelemente, wie z.B. bereits bei Vertragsbeginn festgelegte Verrentungsfaktoren bei fondsgebundenen Versicherungsverträgen, die implizit u.a. eine Zinsgarantie für weit in der Zukunft liegende Zeiträume enthalten.

3. Bewertung und Bepreisung: Wie in der Begriffsdefinition zum Ausdruck gebracht, werden eingebettete Garantien nicht explizit bepreist. Dem liegt die modellhafte Annahme zugrunde, dass ihr (finanzmathematischer) Wert im Vergleich zu den bei der Kalkulation berücksichtigten Sicherheitsmargen klein ist. Explizit bepreiste und optional in einen Vertrag eingeschlossene Garantien, wie sie z.B. bei dem Produkttyp der Variable Annuities üblich sind, fallen nicht unter die hier verwendete Definition von eingebetteten Garantien.

4. Ziele: Eingebettete Garantien sind für viele Formen von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen konstitutiv. Sie geben dem Kunden die Gewissheit im Versorgungsfall, der i.d.R. mit dem Wegfall regelmäßiger Erwerbseinkünfte verbunden ist, nicht unter ein vorab planbares Einkommensniveau zu fallen.

5. Probleme und Würdigungen: Der Wert von eingebetteten Garantien hängt bei gegebenen Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation sehr stark vom Kapitalmarktumfeld ab, v.a. von der Höhe und der Form der Zinsstrukturkurve und den impliziten Volatilitäten verschiedener Optionen. Tendenziell werden eingebettete Garantien damit für den Kunden umso wertvoller, je stärker die bei der ursprünglichen Kalkulation berücksichtigten Margen aufgezehrt werden. Hintergründe: Die Garantiezusage des Lebensversicherers stellt für den Kunden eine Art Put-Option dar; denn er bekommt bei Vertragsablauf entweder den Gegenwert der seinem Vertrag zugeordneten Vermögenswerte (das entspricht der Gesamtleistung inkl. Überschussbeteiligung) oder einen Mindestbetrag in Höhe des „Strike“ der Option (das entspricht der Garantieleistung) ausgezahlt. Der Wert dieser Garantiezusage verändert sich dementsprechend in Abhängigkeit von Kapitalmarktparametern funktional genauso wie der Wert einer Put-Option: Sie wird umso wertvoller, je höher die Volatilität und je näher der Strike „am Geld ist“ (d.h. in die Versicherungssprache übersetzt, je stärker die ursprünglichen Margen aufgezehrt sind). Da der Kunde der Halter der Zinszusage ist, profitiert er natürlich vom Wertzuwachs der Option, während der Wert des Versicherungsunternehmens für dessen Eigentümer sinkt.

6. Ähnliche Begriffe: Häufig wird begrifflich nicht zwischen eingebetteten Garantien und eingebetteten Optionen der Versicherungsnehmer, also Gestaltungsrechten, die Kunden wahrnehmen können (oder auch nicht), unterschieden. Optionen können mit Garantien verbunden sein (z.B. im Rückkaufsfall), müssen es aber nicht.

Autor(en): Norbert Heinen

 

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