Other Comprehensive Income (OCI)
1. Begriff: Veränderungen des Eigenkapitals, die sich nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung niederschlagen und nicht Einlagen und Entnahmen der Eigentümer sind.
2. Bedeutung: Die internationale Rechnungslegung (IAS/IFRS) räumt die Möglichkeit ein, die Position OCI zum Ausweis von Wertänderungen zu nutzen, die nicht die Wertschaffung des Unternehmens repräsentieren – u.a. im Bereich der Finanzinstrumente –, um die GuV von solchen Wertänderungen freizuhalten. Für den in Bearbeitung befindlichen IFRS 4 für Versicherungsverträge sieht das International Accounting Standards Board (IASB) vor, dass zinsbedingte Wertänderungen im OCI ausgewiesen werden. Weitere Anwendungsfälle sind Währungsumrechnungsdifferenzen und Änderungen aktuarieller Annahmen bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen.
Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach