BU-Renten fallen wie Arbeitseinkommen oder Altersrente unter die monatliche Pfändungsfreigrenze, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die BU-Rente später in eine nahtlose Altersrente übergeht und kein Kapitalwahlrecht im Vertrag möglich ist.
Der BGH sorgte hier für die rechtliche Gleichstellung der Schuldner.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/10) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der BGH sorgte hier für die rechtliche Gleichstellung der Schuldner.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert