18.06.2019 Recht
Krankentagegeld: Erneute Karenzzeiten bei Belastungserprobung
Ein Versicherungsnehmer erhielt wegen einer depressiven Erkrankung Krankentagegeldzahlungen nach Ablauf einer dreitägigen Karenzzeit. Da er tariflich nur die vollständige Arbeitsunfähigkeit versichert hat, stehen ihm bedingungsgemäß keine Leistungen zu, wenn er sich tageweise in Belastungserprobungen befindet. Mehr
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