Berufsunfähigkeit: Umwandlung in prämienfreie Versicherung

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Im vorliegenden Fall beantragte der Versicherungsnehmer aufgrund von Einkommensengpässen beim Versicherer eine Aussetzung der Prämienzahlung. Dieser verfasste einen Nachtrag über eine prämienfreie Versicherung mit den entsprechend gekürzten/ausgeschlossenen Leistungen.

Im später folgenden Leistungsfall wurde ermittelt, dass der Beginn der Berufsunfähigkeit in den zwischendurch beitragsfreien Vertragszeitraum fiel. Der Versicherer berief sich auf seine Leistungsfreiheit, da das Risiko zum Eintrittszeitpunkt nicht versichert gewesen sei.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden kann der Versicherer aus einem bloßen Willen den Beitrag „auszusetzen“, keinen Wunsch der beitragsfreien Versicherungsschutzumfänge schlussfolgern. Vielmehr hätte man sich über eine vorrübergehende Stundungsvereinbarung oder ähnliches austauschen müssen. Aufgrund der bloßen ungefragten Umstellung des Versicherers bleibt der Vertrag in seiner ursprünglichen Form vollständig erhalten. Die falsche Auslegung des Versicherungsnehmer-Wunsches  muss sich der Versicherer zurechnen lassen.

Das OLG verurteilte den Versicherer zur Anerkennung der Leistung.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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