Ein alkoholisierter Autofahrer kollidierte mit einem entgegenkommenden Wagen. Dessen Fahrer verstieß jedoch gegen das allgemeine Rechtsfahrgebot und fuhr in der Mitte der Fahrbahn.
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass einen alkoholisierten Autofahrer, der einen Unfall verursacht, nicht die gesamte Schuld trifft, wenn der Unfallgegner durch eigenes verkehrswidriges Verhalten zu dem Unfall beitrug.
Die Haftungsquote betrug 80 Prozent (Betrunkener) zu 20 Prozent.
Die Klage des Unfallgegners wurde vom Gericht abgelehnt.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert