10.01.2020 Recht
Ohne "ausdrückliche Einwilligung" nicht zum Hörer greifen
Ein Versicherungsmakler, der über Service Calls seine Kunden kontaktiert, ohne von ihnen zuvor eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt zu haben, handelt wettbewerbswidrig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden. Der WVM Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über dieses Thema. Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/ohne-ausdrueckliche-einwilligung-nicht-zum-hoerer-greifen-2527561.html