Fünf Jahre nach Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Einmalbeitrag und sofort beginnender Rentenzahlung beantragte die Versicherungsnehmerin erst die Auszahlung der Garantierenten in einer Summe und wollte kurze Zeit später den Vertrag kündigen. Der Versicherer wies dies zurück.
Während der Rentenbezugszeit ist ein Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies verstößt gegen keine gesetzliche Grundlage, bekräftigte auch das Oberlandesgericht Koblenz.
Die Klage der Versicherungsnehmerin wurde zurück gewiesen.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert