25.05.2023 Recht
Nicht jede Körperreaktion gilt als psychischer Ausschluss
Wenn es nach einem Unfall zu psychischen Folgen oder körperlichen Reaktionen kommt, sind diese, auch wenn die Kausalität gegeben ist, als versicherte Folge nicht mitversichert. In der Regel sind sie durch die AUB ausgeschlossen Mehr
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