Solaranlagen: Aktuelle Infos eröffnen Nische

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Die Nachfrage nach Solaranlagen wird auch nach dem „Ampel-Aus“ weiter hochbleiben. Die Gesetze gelten längst. Bund, Länder und Kommunen helfen Privathaushalten bei der Finanzierung. Jede neue Anlage braucht Versicherungsschutz. Wer als Vermittler das Thema – auf der Homepage – aktuell besetzt, kann in diesem Nischenmarkt erfolgreich sein. Die Förderung der Photovoltaik läuft weiter. Es gibt Kredite, Zuschüsse und Einspeisevergütungen. Der Solaranlagenboom lockt aber auch Kriminelle an – warnt jetzt die R+V Versicherung.

Gefährliche Schnäppchen

Denn Strom aus der Sonne ist nicht nur Kür, sondern teilweise mittlerweile Pflicht. Das gilt oft für Neubauten oder Häuser, deren Dächer komplett saniert werden. "Dann müssen die Besitzerinnen und Besitzer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen installieren lassen", sagt Jochen Löhmann, Bau-Experte bei der R+V Versicherung. Kriminelle würden dies ausnutzen, so der Experte. Sie bieten angeblich besonders gute Preise und einen schnellen Service. Gleichzeitig setzen sie die Kunden extrem unter Druck, weil die Anlagen sonst vergriffen wären. Die vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich im Nachhinein oft als völlig überteuert, mangelhaft und angezahltes Geld ist oft verloren. Manchmal würden im Zusammenhang mit Solaranlagen persönliche Daten abgefragt. Diese Informationen können laut R+V auch dazu dienen, die Lage für einen Einbruch auszukundschaften. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb Fremden gegenüber mit Auskünften zurückhaltend sein.

Boom - auch bei Balkonanlagen

Strom durch Sonnenkraft bleibt auch 2024 im Trend – trotz „Ampel-Aus“. Sinkende Preise für Solarkraftwerke locken weiterhin Verbraucher dazu, Selbstversorger beim Strom zu werden. Nach einer Verdoppelung des inländischen Absatzes von Photovoltaiksystemen und Solarstromspeichern im vergangenen Jahr, rechnet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) für 2024 mit einem Wachstum der neu installierten PV- und Speicherkapazität im unteren zweistelligen Prozentbereich. Bis zum Jahr 2030 soll der Solarstrom-Anteil zur Deckung des Strombedarfs in Deutschland in etwa verdoppelt werden, von derzeit zwölf Prozent auf rund 25 Prozent.

Einen Boom wird es auch bei Balkonanlagen geben. Mieterinnen und Mieter haben seit Anfang Juli 2024 einen gesetzlichen Anspruch, Steckersolargeräte auf ihrem Balkon installieren zu dürfen. Durch die Änderungen des Mietrechts im BGB und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) werden Vermieter und Eigentümergemeinschaften künftig dazu verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann dies verweigert werden, beispielsweise aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes. Alle neuen Geräte brauchen Versicherungsschutz. Daher sollten sich Vermittler unbedingt mit Solarschutz befassen und ein entsprechendes Angebot auf ihrer Homepage installieren. Aktuelle Informationen sowie Förder- und Versicherungsmöglichkeiten sollten Vermittler auf ihre Homepage beispielsweise unter dem Stichwort: „Solaranlage – Sicher installieren und umfassend schützen!“ darstellen. Der Schutz von Solaranlagen sollte möglichst einfach erläutert werden. Mit allgemeinen Informationen zur Installation und dem Betrieb der Anlage sollte man sparsam umgehen und hier besser auf externe Quellen verweisen.  

Aktuelles Wissen

Dabei sollte aktuelles Wissen über Solaranlagen präsentiert werden. So empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (verbraucherzentrale-bawue.de/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-60295), möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen. Der Grund: Die Ersparnis durch die Eigennutzung ist in der Regel höher als der Vergütungsertrag – zumal dieser tendenziell sinkt. Auch deshalb ist die Anschaffung eines Batteriespeichers nun immer sinnvoll. Mit ihm lässt sich der Eigenverbrauch nach Berechnungen der Verbraucherzentralen auf bis zu 70 Prozent steigern. Die aktuellen Fördersätze finden Eigenheimbesitzer bei der Bundesnetzagentur 

Die Experten für Solaranlagenschutz

Seit vielen Jahren bietet der Versicherungsmakler Gerd Rosanowske über seine Homepage Photovoltaikversicherung, Betreiberhaftpflicht-Versicherung und PV-Montageversicherung an. Sein Motto: „Hier sollten Sie ohne langes Vergleichen schnell fündig werden.“ Typischen Vergleichsrechner steht der Vermittler kritisch gegenüber. Seinen Kunden teilt er daher mit: „Doch was nützt es Ihnen, zu wissen, dass Sie bei Versicherung A gegenüber Versicherung B im Jahr 5,80 Euro sparen? Photovoltaikversicherungen sind keine PV-Module bei denen das Modul bei Anbieter 1 exakt das Gleiche wie bei Anbieter 2 ist. Hier macht der Preisvergleich tatsächlich einen Sinn und Sie sparen so manchen Euro. Bei Versicherungen ist das anders, denn die Leistungen der Photovoltaikversicherung sind letztendlich ausschlaggebend.“

Daher stellt Rosanowske vier exklusive Sonderkonzepte vor. Sie wären individuell mit den Versicherungsunternehmen ausgehandelt und nur hier erhältlich. Im Angebot hat der Makler die Photovoltaikversicherung der Inter, R+V, VHV und Zurich. Die Homepage von Rosanowske kann Maklern als Orientierung dienen, um ähnliche Sonderkonzepte anzubieten.

Ein ähnliches Konzept verfolgt der Versicherungsmakler Thomas Krist. Sein Mini-Vergleich führt zu vier Anbietern. Hinter der Marke "Sun Safe" steht die Oberösterreichische. Die Auszeichnungen, mit denen der Versicherungsmakler wirbt, sind zumindest was Öko-Test angeht, stark veraltet. Der Test stammt aus dem Jahre 2012. Die beiden anderen Siegel bei SunSafeTop" und "Wüba AIG Konzept Krist" sind Eigenwerbungen. Bei der Photovoltaik-Versicherung spielt die Leistung die wesentliche Rolle. Die Jahresprämie zwischen 80 und 200 Euro und auch ein Selbstbehalt zwischen 150 bis 250 Euro sind im Vergleich zum Schadenrisiko marginal.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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