21.08.2009 Recht
Pflicht zum Prüfen
Hat der Versicherer (VR) davon Kenntnis erlangt, dass sein Versicherungsnehmer (VN) ihn, in Bezug auf einen Lebens-Versicheurngs-Vertrag, arglistig getäuscht hat, so hat der VR die Pflicht, alle Verträge des gleichen VN eingehend auf eventuelle Anfechtungsgründe hin, zu überprüfen. Mehr
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