Bei einem Verkehrsunfall im Jahre 1977 wurde der Kläger schwer verletzt, der Versicherer (VR) bot dem Opfer 44.000 Euro endgültige Abfindung, die dieser im Jahre 2005 auch annahm. Nachdem das Unfallopfer im Jahre 2004 einen weiteren Unfall erlitt und daraufhin dienstunfähig wurde, verklagte es den VR des Schädigers mit Anfechtung wegen Irrtums der vorher unterzeichneten Abfindungserklärung und forderte weitere 37.000 Euro Verdienstausfall.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes (OLG) Bamberg ist es, auch im Hinblick darauf, dass der Kläger 2004 bereits Dienstunfähig war, rechtsverbindlich und auch für Laien verständlich, dass eine "endgültige Abfindung" keinen Spielraum für weitere Forderungen lässt.
Der OLG wies die Klage des Unfallopfers ab !
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/35) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes (OLG) Bamberg ist es, auch im Hinblick darauf, dass der Kläger 2004 bereits Dienstunfähig war, rechtsverbindlich und auch für Laien verständlich, dass eine "endgültige Abfindung" keinen Spielraum für weitere Forderungen lässt.
Der OLG wies die Klage des Unfallopfers ab !
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Autor(en): versicherungsmagazin.de