28.08.2009 Recht
Streit um Abrechnung von psychotherapeutischer Behandlung
Nach dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (= PsychThG) vom 16. Juni 1998, wurde in der Krankenversicherung eine Klausel wirksam, die die Erstattungspflicht für psychotherapeutische Behandlungen auf approbierte Ärzte beschränkt. In diesem speziellen Fall stritten sich Versicherungsnehmer (VN) und Versicherer (VR), ob die Kosten für einen, nach dem PsychThG zugelassenen Therapeuten, der jedoch keine ärztliche Approbation vorweisen konnte, übernommen werden!
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