Die eher zurückhaltende Debeka Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit ist gegen die Verbraucherzentrale Hamburg für Aussagen in deren Broschüre „Ampelcheck Geldanlage“ vor Gericht gezogen. Streitpunkt ist die Behauptung der Verbraucherzentrale, Kapitalversicherungen seien nicht für die Altersvorsorge geeignet und böten zudem weniger Sicherheit als Zertifikate, Aktienfonds und Immobilien. Nun hat das Landgericht Berlin gesprochen. Hintergründe und Auswirkungen.
Das Landgericht Berlin hat mit einstweiliger Verfügung (eV) vom 14. August bestimmt, dass falsche und irreführende Aussagen zur Qualität von Lebens- und Rentenversicherungsprodukten und ihrer Eignung für die Altersvorsorge nicht mehr von den Hamburger Verbraucherschützern verbreitet werden dürfen.
Damit darf die Interessenvertretung ihren kürzlich herausgegebenen „Ampelcheck Geldanlage“ nicht weiter verbreiten. In diesem „Ratgeber“ soll der Verbraucher mittels einer Ampel (rot: „Achtung – Gefahr“/ gelb: „Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden“/ grün: "Empfehlenswert oder unbedenklich“) auf einen Blick erkennen können, ob eine bestimmte Geldanlage zu ihm passt und sich zur Altersvorsorge eignet. Man habe „im Interesse unserer Versicherten, Mitarbeiter und Interessenten“ gegen die Broschüre vorgehen müssen, so Uwe Laue, Vorstandschef der Debeka. Versicherungsprodukte seien „einseitig diskreditiert“ worden, zudem enthalte die Broschüre „eine Vielzahl fehlerhafter Informationen, die die Verbraucher in die Irre führen, statt ihnen eine vernünftige Orientierung bei ihrer Altersvorsorge zu bieten.“
Debeka rügt systematische und methodische Schwächen
Die Broschüre weist zudem laut Debeka viele systematische und methodische Schwächen auf. So wirft sie insbesondere Geldanlagen und Altersvorsorgeprodukte in einen Topf. Sie verkennt dabei auf eklatante Weise, dass Rentenversicherungsprodukte den großen Vorteil bieten, biometrische „Risiken“, wie insbesondere die steigende Lebenserwartung, durch lebenslange Rentenzahlungen in garantierter Höhe abzudecken und damit der Altersarmut nachhaltig zu begegnen. „Es sollte auch den Experten der Verbraucherzentrale Hamburg einleuchten, dass eine solche Garantie weder mit einem Sparbuch noch mit einem Aktienfonds und schon gar nicht mit Antiquitäten oder Briefmarken erreicht werden kann“, gibt sich Laue sarkastisch.
Der in der Broschüre erhobene Vorwurf, private – auch staatlich geförderte – Lebens- und Rentenversicherungsprodukte seien nicht sicher, nur mäßig rentabel und äußerst intransparent, ist schlicht falsch. Gerade für die Debeka, aber auch für alle anderen Anbieter gilt, dass die Altersvorsorgeprodukte einer umfangreichen Insolvenzabsicherung unterliegen und – bei nicht fondsgebundenen Versicherungen – mit einer Garantieverzinsung von mindestens 2,25 Prozent ausgestattet sind. Kein Kunde der Debeka, der mit einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung für sein Alter vorsorgt, „hat jemals Geld verloren – im Gegensatz zu anderen Anlageformen, die pikanterweise noch im letzten Jahr von Verbraucherschützern empfohlen wurden“, so Laue weiter.
Verbraucherzentrale hat Widerspruch gegen Gerichtsbeschluss eingelegt
„Wir sind konsterniert, dass die Versicherungswirtschaft eine so harmlose Broschüre mit so scharfen Waffen bekämpft", erwiderte Edda Castello, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Ihre Institution habe Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts eingelegt, so dass es nun wahrscheinlich in einem Hauptsacheverfahren zu einer inhaltlichen Würdigung vor Gericht kommen wird. Dass die mangelnde Liquidität der Policen bemängelt wird, begründete Castello damit, dass viele Policen vorzeitig gekündigt würden, was jährlich zu Verlusten von 3,5 Milliarden Euro für die Versicherten führe. „Deshalb sollte die Branche die Backen nicht so voll nehmen", zitiert die FAZ Castello. Dass der Insolvenzschutz von KLV-Policen nur eine mittelmäßige Bewertung erhielt, führt Castello darauf zurück, dass fondsgebundene Policen dadurch gar nicht abgesichert seien.
Gleichwohl ist das Landgericht im eV-Verfahren den Argumenten der Debeka in vollem Umfang gefolgt. Besonders befremdlich sei die Tatsache, dass in der Broschüre selbst die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Rentenversicherungsverträge an den Pranger gestellt werden. Hier werde der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, der diese Produkte gerade wegen ihrer Eignung zur Altersvorsorge fördert, ignoriert.
Auch der Vermittlerverband AfW hatte den so genannten Ampelcheck kritisiert. „Wir benötigen eine differenzierte und keine naive Ampel-Sicht auf die Thematik“, begrüßte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher das Urteil. Rottenbacher hatte Castello vor einigen Wochen in einem Streitgespräch nahegelegt, die Fehler und unsinnigen Vereinfachungen zu unterlassen und die Broschüre vom Markt zu nehmen.
Das Landgericht Berlin hat mit einstweiliger Verfügung (eV) vom 14. August bestimmt, dass falsche und irreführende Aussagen zur Qualität von Lebens- und Rentenversicherungsprodukten und ihrer Eignung für die Altersvorsorge nicht mehr von den Hamburger Verbraucherschützern verbreitet werden dürfen.
Damit darf die Interessenvertretung ihren kürzlich herausgegebenen „Ampelcheck Geldanlage“ nicht weiter verbreiten. In diesem „Ratgeber“ soll der Verbraucher mittels einer Ampel (rot: „Achtung – Gefahr“/ gelb: „Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden“/ grün: "Empfehlenswert oder unbedenklich“) auf einen Blick erkennen können, ob eine bestimmte Geldanlage zu ihm passt und sich zur Altersvorsorge eignet. Man habe „im Interesse unserer Versicherten, Mitarbeiter und Interessenten“ gegen die Broschüre vorgehen müssen, so Uwe Laue, Vorstandschef der Debeka. Versicherungsprodukte seien „einseitig diskreditiert“ worden, zudem enthalte die Broschüre „eine Vielzahl fehlerhafter Informationen, die die Verbraucher in die Irre führen, statt ihnen eine vernünftige Orientierung bei ihrer Altersvorsorge zu bieten.“
Debeka rügt systematische und methodische Schwächen
Die Broschüre weist zudem laut Debeka viele systematische und methodische Schwächen auf. So wirft sie insbesondere Geldanlagen und Altersvorsorgeprodukte in einen Topf. Sie verkennt dabei auf eklatante Weise, dass Rentenversicherungsprodukte den großen Vorteil bieten, biometrische „Risiken“, wie insbesondere die steigende Lebenserwartung, durch lebenslange Rentenzahlungen in garantierter Höhe abzudecken und damit der Altersarmut nachhaltig zu begegnen. „Es sollte auch den Experten der Verbraucherzentrale Hamburg einleuchten, dass eine solche Garantie weder mit einem Sparbuch noch mit einem Aktienfonds und schon gar nicht mit Antiquitäten oder Briefmarken erreicht werden kann“, gibt sich Laue sarkastisch.
Der in der Broschüre erhobene Vorwurf, private – auch staatlich geförderte – Lebens- und Rentenversicherungsprodukte seien nicht sicher, nur mäßig rentabel und äußerst intransparent, ist schlicht falsch. Gerade für die Debeka, aber auch für alle anderen Anbieter gilt, dass die Altersvorsorgeprodukte einer umfangreichen Insolvenzabsicherung unterliegen und – bei nicht fondsgebundenen Versicherungen – mit einer Garantieverzinsung von mindestens 2,25 Prozent ausgestattet sind. Kein Kunde der Debeka, der mit einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung für sein Alter vorsorgt, „hat jemals Geld verloren – im Gegensatz zu anderen Anlageformen, die pikanterweise noch im letzten Jahr von Verbraucherschützern empfohlen wurden“, so Laue weiter.
Verbraucherzentrale hat Widerspruch gegen Gerichtsbeschluss eingelegt
„Wir sind konsterniert, dass die Versicherungswirtschaft eine so harmlose Broschüre mit so scharfen Waffen bekämpft", erwiderte Edda Castello, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Ihre Institution habe Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts eingelegt, so dass es nun wahrscheinlich in einem Hauptsacheverfahren zu einer inhaltlichen Würdigung vor Gericht kommen wird. Dass die mangelnde Liquidität der Policen bemängelt wird, begründete Castello damit, dass viele Policen vorzeitig gekündigt würden, was jährlich zu Verlusten von 3,5 Milliarden Euro für die Versicherten führe. „Deshalb sollte die Branche die Backen nicht so voll nehmen", zitiert die FAZ Castello. Dass der Insolvenzschutz von KLV-Policen nur eine mittelmäßige Bewertung erhielt, führt Castello darauf zurück, dass fondsgebundene Policen dadurch gar nicht abgesichert seien.
Gleichwohl ist das Landgericht im eV-Verfahren den Argumenten der Debeka in vollem Umfang gefolgt. Besonders befremdlich sei die Tatsache, dass in der Broschüre selbst die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Rentenversicherungsverträge an den Pranger gestellt werden. Hier werde der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, der diese Produkte gerade wegen ihrer Eignung zur Altersvorsorge fördert, ignoriert.
Auch der Vermittlerverband AfW hatte den so genannten Ampelcheck kritisiert. „Wir benötigen eine differenzierte und keine naive Ampel-Sicht auf die Thematik“, begrüßte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher das Urteil. Rottenbacher hatte Castello vor einigen Wochen in einem Streitgespräch nahegelegt, die Fehler und unsinnigen Vereinfachungen zu unterlassen und die Broschüre vom Markt zu nehmen.
Autor(en): Detlef Pohl