Bislang verkaufte auf dem deutschen Markt Direktversicherungen sowie Rückdeckungen von Pensionszusagen. Mit der Gründung der eigenen Unterstützungskasse will der britische Lebensversicherer sein Angebot im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (baV) ausbauen. Die neue Standard Life Unterstützungskasse werde zusätzlich zu den bestehenden Kooperationen mit freien Trägern angeboten, meldet der Versicherer.
Die Standard Life Unterstützungskasse ist eine steuerbefreite, soziale Einrichtung im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes und wird in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) betrieben. Sie ist als rückgedeckte Unterstützungskasse konzipiert. Hans-Werner Rölf, der in der Geschäftsführung von Standard Life Deutschland als Director Corporate Pensions tätig ist, vertritt Standard Life als Vorstand der neuen Unterstützungskasse.
Mit der Gründung einer eigenen Unterstützungskasse reagiert der Versicherer nach eigenen Angaben auf die wachsende Bedeutung, die die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren auch in Deutschland erlangt hat. „Die bAV macht inzwischen einen Anteil von knapp 30 Prozent an unserem Neugeschäft aus. Gerade bei den geförderten Wegen der Altersvorsorge sehen wir in den kommenden Jahren enormes Wachstumspotenzial. Die Ausweitung unseres Angebots wird uns dabei auf dem deutschen bAV-Markt weiter nach vorne bringen.“ sagt Bertram Valentin, Geschäftsführer von Standard Life Deutschland.
Die Unterstützungskasse bietet Arbeitnehmern und -gebern einige Vorteile: So sind die Zuwendungen steuer- und sozialabgabenfrei (bei Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze), die Rente ist Hartz-IV-geschützt, und die Anwartschaft bei gesetzlich unverfallbaren Ansprüchen bleibt auch im Insolvenzfall des Arbeitgebers erhalten. Unternehmen können ihren Angestellten Zuwendungen an die Unterstützungskasse in nahezu unbegrenzter Höhe zukommen lassen und diese als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben geltend machen. Außerdem sind die Lohnnebenkosten wegen der entfallenen Sozialabgaben für den Arbeitgeber geringer, und der Verwaltungsaufwand ist minimal, so die Meldung des Versicherers.
Die Standard Life Unterstützungskasse ist eine steuerbefreite, soziale Einrichtung im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes und wird in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) betrieben. Sie ist als rückgedeckte Unterstützungskasse konzipiert. Hans-Werner Rölf, der in der Geschäftsführung von Standard Life Deutschland als Director Corporate Pensions tätig ist, vertritt Standard Life als Vorstand der neuen Unterstützungskasse.
Mit der Gründung einer eigenen Unterstützungskasse reagiert der Versicherer nach eigenen Angaben auf die wachsende Bedeutung, die die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren auch in Deutschland erlangt hat. „Die bAV macht inzwischen einen Anteil von knapp 30 Prozent an unserem Neugeschäft aus. Gerade bei den geförderten Wegen der Altersvorsorge sehen wir in den kommenden Jahren enormes Wachstumspotenzial. Die Ausweitung unseres Angebots wird uns dabei auf dem deutschen bAV-Markt weiter nach vorne bringen.“ sagt Bertram Valentin, Geschäftsführer von Standard Life Deutschland.
Die Unterstützungskasse bietet Arbeitnehmern und -gebern einige Vorteile: So sind die Zuwendungen steuer- und sozialabgabenfrei (bei Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze), die Rente ist Hartz-IV-geschützt, und die Anwartschaft bei gesetzlich unverfallbaren Ansprüchen bleibt auch im Insolvenzfall des Arbeitgebers erhalten. Unternehmen können ihren Angestellten Zuwendungen an die Unterstützungskasse in nahezu unbegrenzter Höhe zukommen lassen und diese als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben geltend machen. Außerdem sind die Lohnnebenkosten wegen der entfallenen Sozialabgaben für den Arbeitgeber geringer, und der Verwaltungsaufwand ist minimal, so die Meldung des Versicherers.
Autor(en): versicherungsmagazin.de