Schadenkosten
1. Begriff: Kosten, die der Versicherer zum Zweck der Schadenvergütung in den Versicherungsfällen zu leisten hat. Schadenkosten stellen einen Teil der Risikokosten dar. Zu unterscheiden sind die Bruttoschadenkosten und die Nettoschadenkosten bzw. Schadenkosten für eigene Rechnung (feR). a) Die Bruttoschadenkosten sind die gesamten Schadenvergütungen gegenüber den Versicherungsnehmern, d.h. vor Abzug von Anteilen des Rückversicherers (Rückversicherungsleistungen).
b) Die Nettoschadenkosten sind nur die Anteile des Erstversicherers, die nach Abzug der Rückversicherungsleistungen für eigene Rechnung verbleiben.
2. Bestandteile: Die Schadenkosten umfassen die Zahlungen an die Versicherungsnehmer und die Zuführungen in die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schadenrückstellung), die im Rahmen der noch offenen Schadenregulierung für spätere Auszahlungen an die Versicherungsnehmer reserviert ist. Entnahmen aus den Schadenrückstellungen sind von den Schadenkosten abzuziehen (und sind erfolgsneutral, wenn sie zugleich für Zahlungen an die Versicherungsnehmer verwendet werden, oder erfolgsmehrend, wenn es sich um Auflösungen nicht mehr benötigter Schadenrückstellungen handelt).
3. Unterscheidung von anderen, ähnlichen Begriffen: Im externen Rechnungswesen (Rechnungslegung) sind die Schadenregulierungsaufwendungen unter den Schadenaufwendungen (Aufwendungen für Versicherungsfälle) auszuweisen. Im internen Rechnungswesen, genauer in der Kostenrechnung, sind je nach Rechnungszweck die im Wesentlichen aus Personalkosten und Betriebsmittelkosten zusammengesetzten Schadenregulierungskosten von den Schadenkosten abzugrenzen und gesondert unter den Betriebskosten zu erfassen.
Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner