Internes Rechnungswesen
1. Begriff: Gesamtheit der internen Verfahren zur Erfassung, Aufbereitung, Darstellung und Auswertung von Zahlenangaben, mit denen die wirtschaftlichen Tatbestände und Vorgänge im Versicherungsunternehmen sowie zwischen dem Versicherungsunternehmen und seinen Marktpartnern abgebildet werden. Das interne Rechnungswesen ist nur an interne Adressaten, speziell an die Unternehmensführung und die internen Entscheidungsträger, für Analysezwecke und Zwecke der Entscheidungsunterstützung gerichtet. Abzugrenzen vom externen Rechnungswesen bzw. von der Rechnungslegung sowie von der sog. internen Rechnungslegung gegenüber der Aufsichtsbehörde. Siehe auch Rechnungswesen.
2. Merkmale: Die Ausgestaltung des internen Rechnungswesens beruht nicht auf Rechtsvorschriften, sondern auf betriebswirtschaftlichen Zweckmäßigkeitsregeln. Das interne Rechnungswesen kann mit zahlungswirtschaftlichen oder erfolgswirtschaftlichen Rechnungsgrundlagen durchgeführt werden. Kernstücke des internen Rechnungswesens sind die Kostenrechnung, die Leistungsrechnung sowie die daraus zusammengesetzte interne Erfolgsrechnung.
3. Ziele: Das interne Rechnungswesen ist die Basis für die Ermittlung der Zusammenhänge zwischen den eingesetzten Produktionsfaktoren, dem damit verbundenen Werteverzehr (Kosten) und den ausgebrachten Leistungen. Auf dieser Grundlage dient das interne Rechnungswesen
a) i.Allg. der Wirtschaftlichkeitssteuerung und -kontrolle und
b) im Besonderen der Preiskalkulation (im Versicherungsgeschäft: der Prämienkalkulation).
Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner