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Aufwendungen für Versicherungsfälle

Schadenaufwendungen.

1. Begriff:
Versicherungstechnischer Aufwandsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) von Versicherungsunternehmen.

2. Merkmale: Die Aufwendungen für Versicherungsfälle enthalten entsprechend Formblatt 2 RechVersV die Zahlungen für Versicherungsfälle und die Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schadenrückstellungen). Vom jeweiligen Bruttobetrag ist der Anteil der Rückversicherer offen in der Vorspalte abzuziehen (modifiziertes Nettoprinzip).

3. Inhalt: Die inhaltliche Spezifizierung des GuV-Postens erfolgt nach § 41 RechVersV. Neben den geleisteten Schadenzahlungen und den zurückgestellten Schadenaufwendungen werden auch externe und interne Regulierungsaufwendungen unter den Aufwendungen für Versicherungsfälle erfasst. Davon abzuziehen sind die erhaltenen Zahlungen aufgrund von Regressen, Provenues und Teilungsabkommen. Postenspezifische Anhangangaben in Abhängigkeit von der Art des betriebenen Versicherungsgeschäfts ergeben sich aus § 51 RechVersV.

4. Probleme: Die Aufgliederung der Aufwendungen für Versicherungsfälle ermöglicht weder bei den Zahlungen noch bei den Rückstellungsveränderungen eine Unterscheidung zwischen Vorjahres- und Geschäftsjahresschäden (siehe hierzu auch Abwicklungsergebnis).

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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