Betriebskosten
1. Begriff: Sämtliche Kosten, die für das Abwicklungsgeschäft im Versicherungsunternehmen entstehen. Die Betriebskosten umfassen neben den Verwaltungskosten (Betriebskosten i.e.S.) in einem weiteren Sinne auch die Vertriebskosten.
2. Kostenarten: a) Persönliche Kosten: Arbeits- und Dienstleistungskosten (Personal- und Vermittlerkosten), die insbesondere bei der Akquisition, Beratung, Erst- und Folgebearbeitung der Verträge, Schaden- und Schlussbearbeitung entstehen;
b) Sachkosten: Betriebsmittelkosten und Kosten für den Verbrauch von Hilfs- und Betriebsstoffen;
c) Kapitalkosten: Kosten der Verzinsung des in realen (materiellen und immateriellen) oder nominellen Produktionsfaktoren (Kapitalanlagen) investierten Kapitals.
3. Unterscheidung von anderen, ähnlichen Begriffen: Die Betriebskosten gehören neben den Risikokosten zu den beiden (Haupt‑) Kostenarten im Versicherungsunternehmen.
Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner