Rendite einer Lebensversicherung
1. Begriff: Zinssatz, der einheitlich über die gesamte Versicherungsdauer gelten müsste, damit aus der verzinslichen Ansammlung des anlagefähigen Prämienteils (Bruttoprämie abzgl. der Prämienteile für die biometrischen Risiken und für die Abdeckung der Betriebskosten) genau die Ablaufleistung einschl. der Überschussanteile (Überschussbeteiligung) resultiert. Bei Verträgen mit abgekürzter Beitragszahlung ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass sich die Ablaufleistung durch Entnahmen von Risiko- und Kostenanteilen aus der Deckungsrückstellung reduzieren kann.
2. Hintergründe: Mit diesem Ansatz der Renditeberechnung werden die Prämienteile und ggf. die Ergebnisse aus dem Kapitalanlagegeschäft, die zur Abdeckung der Kosten für das Risikogeschäft kalkuliert sind, nicht berücksichtigt. Stattdessen wird der reine Kapitalbildungsprozess unter Einschluss der darauf entfallenden Kostenanteile (Betriebskosten für das Kapitalanlagegeschäft) betrachtet. Die Rendite einer Lebensversicherung eignet sich so zu näherungsweisen Vergleichen mit Kapitalanlageprodukten.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf