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Biometrisches Risiko

1. Begriff: Ereignisse, die mit grundlegenden Veränderungen der biologisch bedingten Lebensverhältnisse einhergehen, also z.B. Geburt, Auftreten einer (bestimmten) Erkrankung, Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, Eintritt von Pflegebedürftigkeit, Tod.

2. Merkmale: In der Versicherungswissenschaft steht der Begriff Biometrie nicht für die möglichst eindeutige Vermessung und Charakterisierung eines Individuums durch eine Gruppe körperlicher Merkmale (Fingerabdruck, Iris etc.), sondern ist der Oberbegriff für eine Gruppe von Risiken, die eng mit dem Lebensablauf zusammenhängen und über deren Eintrittswahrscheinlichkeiten in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien umfangreiches statistisches Material vorliegt.

3. Anwendungszwecke: In der Personenversicherung sind Leistungsverpflichtungen i.d.R. an den Eintritt biometrischer Risiken gebunden. Die Analyse ihrer Eintrittswahrscheinlichkeiten, ihrer Veränderungen im Zeitablauf (Trends) und der sie bestimmenden Risikokriterien ist daher fundamentale Voraussetzung für die Prämienkalkulation und die Reservebewertung.

4. Ähnliche Begriffe: Häufig werden dem Begriff auch das Nicht-Eintreten oder der Wegfall eines originären biometrischen Risikos zugeordnet. Beispielhaft seien genannt: das Erlebensfallrisiko (Nicht-Eintreten des Todes zu einem bestimmten Zeitpunkt), das Langlebigkeitsrisiko (Überschreiten eines bestimmten Lebensalters) oder das Re-Aktivierungsrisiko (Beendigung einer Invalidität oder Pflegebedürftigkeit).

Autor(en): Norbert Heinen

 

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