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Verzinsliche Ansammlung

Art der Überschussverwendung in der Lebensversicherung. Die dem einzelnen Vertrag zugewiesenen Überschüsse werden einem Sparkonto, das vom Lebensversicherungsunternehmen geführt wird, zugewiesen und mit einem jährlich neu zu deklarierenden Zinssatz verzinst. Üblicherweise wird dabei zumindest der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Garantiezins gewährt. Eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, auch für die verzinsliche Ansammlung den der Prämienkalkulation zugrunde liegenden Garantiezins anzusetzen, gibt es allerdings nicht.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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