Bruttoprämie
I. Allgemein: Die um die Zuschläge zur Deckung der Betriebskosten eines Versicherers erhöhte Nettoprämie.
II. Im Zusammenhang mit der passiven Rückversicherung: Versicherungsprämie, die der Erstversicherer vom Versicherungsnehmer erhält, ungekürzt um die daraus zum Kauf von Rückversicherungsschutz an den Rückversicherer abgeführte Rückversicherungsprämie. Gegenteil: Nettoprämie oder Prämie für eigene Rechnung (Prämie feR).
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf