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Kapitalanlagegeschäft

1. Begriff: Rendite- und risikoorientierte Anlage des (temporär) nicht anderweitig benötigten Kapitals von Versicherungsunternehmen.

2. Hintergrund und weitere Merkmale: Das Kapitalanlagegeschäft basiert auf der Grundlage, dass Zahlungsmittel als Folge der Prämienvorauszahlung (versicherungstechnisches Fremdkapital), der Vorhaltung von Risikokapital (Eigenkapital, Eigenmittel) sowie in einigen Versicherungszweigen von Spargeschäften und Entspargeschäften generiert und bis zu einer anderweitigen Verwendung (z.B. Auszahlungen von Schadenvergütungen in den Versicherungsfällen) verzinslich am Kapitalmarkt angelegt werden. Aus Sicht der Produktionstheorie handelt es sich beim Kapitalanlagegeschäft folglich um die Produktion von Kapitalüberlassungen an Dritte, die auf einer sehr engen Verbundbeziehung zwischen dem Versicherungsgeschäft und dem Kapitalanlagegeschäft basiert. Dies lässt sich auf den gemeinsamen Einsatz eines der wichtigsten Produktionsfaktoren im Versicherungsunternehmen zurückführen: dem Kapital. Innerhalb des Kapitalanlagegeschäfts ist die Unterlegung mit Risikokapital (Solvency II, Solvency Capital Requirement) zu beachten.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo

 

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