Ablaufleistung
Vom Versicherer an den Versicherungsnehmer bei Vertragsende zu erbringende Leistung. Ablaufleistungen gibt es in der Lebensversicherung und der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR). Unterschieden wird zwischen garantierter Ablaufleistung (Grund und Höhe sind im Voraus bekannt) und der gesamten Ablaufleistung (diese umfasst über die ggf. garantierte Ablaufleistung hinaus auch Leistungen aus der Überschussbeteiligung). Ablaufleistungen können auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Todesfallversicherungen fällig werden, sofern es die Regeln der Überschussbeteiligung vorsehen.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf