Prämienkalkulation
1. Begriff: Bestimmung der Risikoprämie als Kompensation für die reine Risikoübernahme. Hinzu kommen Deckungsbeiträge für Betriebskosten und die Berücksichtigung einer Gewinnmarge. In der Personenversicherung müssen zudem die in den Versicherungsverträgen enthaltenen Zinsgarantien berücksichtigt werden (Zinskalkulation). Im Rahmen eines Cash Flow Underwriting wird außerdem der Erfolg aus der Kapitalanlageaktivität des Versicherungsunternehmens berücksichtigt. Die Prämienkalkulation hat als Ziel, eine kalkulatorische Kompensation für die Risikoübernahme (Risikotransfer) in Form einer Prämie auf individueller (Individualprämie) oder kollektiver Ebene (Kollektivprämie) zu bestimmen.
2. Merkmale: Das Basisprinzip der Bestimmung der Nettoprämie (auch: Nettorisikoprämie, siehe Nettoprämienprinzip) ist das versicherungstechnische Äquivalenzprinzip, das eine Gleichheit der erwarteten Prämienzahlungen und der erwarteten Versicherungsleistungen fordert. In der Praxis der Versicherungswirtschaft erfolgt die Kalkulation der Nettoprämie auf der Basis einer Tarifierung. Der in der Risikoprämie enthaltene Risikozuschlag wird typischerweise auf der Basis eines Maßes für das Risiko (Risikomaß) bestimmt. Der Betriebskostenzuschlag und die Gewinnmarge sowie eine eventuelle Berücksichtigung des Kapitalanlageerfolgs werden auf der Basis betriebswirtschaftlicher Überlegungen kalkuliert. Die Berücksichtigung von Zinsüberlegungen erfolgt traditionell auf Basis eines Barwertkalküls. Bei fondsgebundenen Verträgen mit Zinsgarantien finden optionspreistheoretische Ansätze Eingang.
Autor(en): Prof. Dr. Peter Albrecht