Zinsgarantie
1. Begriff: Bezeichnung für die vertragliche Verpflichtung eines Lebensversicherers, aus einem Lebensversicherungsvertrag eine bestimmte Mindestleistung im Sinne einer positiven Verzinsung der vorhandenen Deckungsmittel zu erbringen.
2. Merkmale: In den meisten Lebensversicherungsverträgen ist eine Zinsgarantie aus Kundensicht nur indirekt definiert, indem sie sich auf die für den Kunden nicht transparente Bezugsgröße der Sparprämie bezieht. Sie drückt sich also nicht in einem Mindestzinssatz aus, mit dem sich die vom Kunden erbrachten Bruttoprämien verzinsen. Vielmehr wird bei der Prämienkalkulation unterstellt, dass sich die nach den Risikoprämien und Kostenzuschlägen verbleibenden Sparprämien mit dem bei der Prämienkalkulation unterstellten Rechnungszins verzinsen.
Autor(en): Norbert Heinen