Anwältinnen und Anwälte erhalten für ihre Arbeit bald mehr Geld. In Kürze dürfte eine neue Gebührenordnung in Kraft treten. Damit werden Streitigkeiten für Rechtssuchende teurer. Auch die Prämien für die Rechtsschutzversicherung dürften langfristig steigen.
Viel Freude herrscht bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Bundesrat hat der Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) Ende März 2025 zugestimmt. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist nur noch eine Formsache und dürfte bald nach Regierungsbildung passieren.
Erhöhung um bis zu neun Prozent
Laut der BRAK steigen die Gebühren der Anwältinnen und Anwälte je nach Tätigkeit zwischen sechs und neun Prozent. „Diese Reform sichert die Qualität der anwaltlichen Beratung und trägt dazu bei, den Zugang zum Recht auch in strukturschwachen Regionen zu erhalten“, betont BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling. „Die Anpassung ist ein wichtiger Schritt, um die seit 2021 unveränderten Gebühren an die gestiegenen Personalkosten und die allgemeine Wirtschaftsentwicklung anzugleichen. Sie war längst überfällig!"
Kostensteigerung Argument für Rechtsschutzversicherung
Wer künftig sein Recht wahren möchte und sich zu Wehr setzt, muss damit tiefer in die Tasche greifen. Streiten wird einfach teurer. Das könnte Menschen davon abhalten, ihr gutes Recht zu suchen. Gleichzeitig ist die neue Kostensteigerung aber auch ein Argument dafür, sich zu versichern. Durch eine Rechtsschutzversicherung werden finanzielle Risiken minimiert. Schutz bietet die Police, wenn es um Schadenersatz geht, etwa nach einem unverschuldeten Autounfall. Auch Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietrechtsstreit, Steuerrechtliche Angelegenheiten vor Gericht oder Streitigkeiten im Arbeitsrecht, können abgesichert werden.
Natürlich trifft die neue Gebührenordnung auch die Rechtsschutzversicherer – wenn auch mit einer längeren Verzögerung. Denn die Kostenlawine kommt nicht sofort bei den Assekuranzen an. Doch spätestens 2026 dürften die ersten Erhöhungen auf die Versicherten zukommen. So hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bereits errechnet, dass das neue RVG die Kosten um sieben Prozent steigen lässt. Das wären rund 250 Millionen Euro pro Jahr. „Schon das Kostenrechtsänderungsgesetz hat 2021 zu einer Kostensteigerung von 13 Prozent geführt“, erläuterte ein GDV-Sprecher auf Anfrage. Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer jährlich rund 4,7 Millionen Fälle und wenden für diese gut 3,6 Milliarden Euro auf. Rund 80 Prozent davon entfallen auf Anwaltshonorare.
In einer Analyse hat der GDV zudem ermittelt, dass für typische Streitfälle, wie eine „Räumungsklage wegen Eigenbedarf“, eine „Kündigungsschutzklage und Streit ums Arbeitszeugnis“, die „Ersteigerung einer gefälschten Armbanduhr“, „Reisemängel im Urlaub“ oder die „Rückabwicklung des Kaufvertrags eines defekten Neuwagens“, die Streitwerte zwischen 2018 und 2024 zwischen 20 und 22 Prozent gestiegen sind. Gleichzeitig stiegen die Kosten um bis zu 40 Prozent (Räumungsklage wegen Eigenbedarf).
Notfalls Selbstbeteiligung erhöhen
Auf die neue Kostenlawine sollten Vermittlerinnen und Vermittler ihre Kundschaft aufmerksam machen und den Abschluss einer Rechtsschutzpolice empfehlen. Da die Kostenlawine auch die Rechtsschutzversicherer erreichen wird, kann der Vertrieb dann die Kunden mit einer höheren Selbstbeteiligung bei der Stange halten. Gerade beim oft existenziellen Streit um Schadenersatz – betroffen sind auch ärztliche „Kunstfehler“ – spielt angesichts eines hohen Streitwertes, der bis zu mehreren 100.000 Euro erreichen kann, eine Eigenbeteiligung von 200 oder 500 Euro keine Rolle mehr.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek