Risikozuschlag
I. Als Prämienbestandteil im Allgemeinen: Strikt positiver Zuschlag zur Nettoprämie eines zufälligen Risikos. Der Risikozuschlag dient der Verringerung der Ruinwahrscheinlichkeit. Die Summe aus der Nettoprämie und dem Risikozuschlag wird als Risikoprämie bezeichnet. Siehe auch Prämie.
II. Als Prämienbestandteil zur Kompensation für ein erhöhtes Risiko: 1. Begriff: Zuschlag auf die Risikoprämie in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Risikoprüfung.
2. Beispiel aus der privaten Krankenversicherung (PKV): Ist das Versicherungsrisiko durch Vorerkrankungen erhöht, kann die Annahme des Antrags auf Krankenversicherungsschutz in allen Tarifen außer den Basistarifen von besonderen Bedingungen abhängig gemacht werden. Dies kann ein versicherungsmathematischer Zuschlag (Risikozuschlag) oder ein Leistungsausschluss sein. Hintergrund und Funktion: Die risikoäquivalente Prämienkalkulation in der PKV macht einen Risikozuschlag dann notwendig, wenn vor Versicherungsbeginn erhöhte Risiken durch Vorerkrankungen festgestellt wurden. Der Risikozuschlag soll dabei die erhöhten Risiken (Zuschlag auf die Risikoprämie) und die erwarteten Mehrbetriebskosten (Zuschlag auf den Prämienteil zur Deckung von Betriebskosten) kompensieren, die gegenüber Personen ohne Vorerkrankungen auftreten. Üblicherweise wird der Risikozuschlag für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrags vereinbart. Bei vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt auch ein zeitlich befristeter Risikozuschlag in Betracht, der nach der vereinbarten Zeit entweder mit oder ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder zurückgenommen wird bzw. werden kann.
III. Als Bestandteil von versicherungstechnischen Rückstellungen: Risikomarge.
Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring