12.07.2016 Branche
Rentenversicherungspflicht: vfm-Makler können ruhig schlafen
Das Bayerische Landessozialgericht hat kürzlich in einem Urteil (Az L 1 R 679/14) entschieden, dass ein selbstständiger Versicherungsmakler, der sein Geschäft über einen einzigen Maklerpool abwickelt, rentenversicherungspflichtig ist. Die vfm Gruppe hat das Urteil für ihre angebundenen Partner beleuchtet und gibt Entwarnung. Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/rentenversicherungspflicht-vfm-makler-koennen-ruhig-schlafen-1889450.html