Die Bundesregierung will die gesetzliche Unfallversicherung weiterentwickeln. Sie hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/13639) vorgelegt, in dem sie als Begründung ausführt, dass sich in Zeiten multipler Krisen und einer veränderten Lebens- und Arbeitswelt in der gesetzlichen Unfallversicherung veränderte Schutzbedarfe ergeben hätten. Auch ermögliche die fortschreitende Digitalisierung einen Bürokratieabbau.
Was beim Unfallschutz konkret geplant ist
Konkret geplant ist unter anderem, angesichts der zunehmend fragilen Sicherheitslage im Ausland, den Unfallversicherungsschutz für die unterschiedlichen im Siebten Buch Sozialgesetzbuch benannten Krisenhelfergruppen zu vereinheitlichen und um weitere Gruppen zu ergänzen. Der Wegeunfallversicherungsschutz bei der Begleitung von Kindern zur Schule oder Kita soll an das Umgangsrecht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs geknüpft werden. Die Höhe des Sterbegeldes soll angehoben werden, um dem erheblichen Anstieg der Bestattungskosten in den vergangenen Jahren gerecht zu werden.
Der Datenaustausch zwischen Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern
Zur Beschleunigung der Verwaltungsprozesse bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung soll der Datenaustausch zwischen Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern über Daten von pflegebedürftigen Personen zugelassen werden, damit im Falle eines Unfalls der Pflegeperson während der pflegerischen Tätigkeit der Versicherungsfall und etwaige Ansprüche zügig festgestellt werden können. Zur Entlastung der Unfallversicherungsträger sowie des Spitzenverbandes DGUV soll die Pflicht zur jährlichen Erstellung eines Verwaltungs- und Verfahrenskostenberichts abgeschafft werden.
Quelle: Bundestag
Autor(en): versicherungsmagazin.de