22.08.2013 Branche
Rechtsschutz: Prozesskosten-Absetzbarkeit weiter eingeschränkt
Die Rechtsschutzversicherung als Kostenschutz wird noch wichtiger. Denn künftig sind Zivilprozesskosten noch seltener von Steuer absetzbar. Wer streitet und ohne Versicherungsschutz ist, muss die Kosten daher meist voll aus eigener Tasche tragen. "Das kann sogar passieren, wenn man den Prozess gewinnt", warnt Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Mehr
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