27.05.2014 Branche
Anwälte: Keine Helmpflicht durch die juristische Hintertür
Fahrradfahrer, die keinen Helm tragen, sollten auch nach Kopfverletzungen nicht einen Teil ihres Schadens selbst zahlen müssen. "Ein Mitverschulden für Fahrradfahrer, die keinen Helm tragen, halte ich für überzogen", sagte Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) auf einem Workshop in Breisach. Denn noch immer gibt es für Fahrradfahrer keine gesetzliche Helmpflicht. Mehr
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