Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Das geht aus vorläufigen Zahlen zum Unfallgeschehen hervor, die der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), in Berlin veröffentlicht hat.
Insgesamt kam es im vergangenen Jahr in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor zu 880.326 meldepflichtigen Arbeitsunfällen, was leicht über dem Vorjahreswert von 874.514 liegt. Auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause ereigneten sich 172.950 Unfälle, fast sieben Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle nahm um 18 auf 473 zu. 322 Versicherte kamen bei einem Wegeunfall ums Leben, fünf mehr als 2013.
Warten auf die endgültigen Zahlen
Obwohl die Unfallzahlen leicht zugenommen haben, lägen sie dennoch im jahrzehntelangen rückläufigen Trend, so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Die nach wie vor boomende Beschäftigung sei wohl die Ursache für den leichten Anstieg. Erst wenn die DGUV ihre endgültige Bilanz für 2014 veröffentlicht habe, könne man mit Sicherheit sagen ob sich die Unfallrisiken verändert hätten.
Eine gemischte Entwicklung gab es im vergangenen Jahr in der Schüler-Unfallversicherung (Versicherung beim Besuch einer Kindertageseinrichtung, der Schule und der Hochschule). Zwar verzeichneten die hierfür zuständigen Unfallkassen 1.256.593 Unfälle beim Besuch der Bildungseinrichtung. Das entspricht einer Zunahme um rund 44.000 Unfälle gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Schulwegunfälle ging hingegen von 112.225 2013 auf 106.586 im vergangenen Jahr zurück.
Wann müssen Unfälle gemeldet werden?
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod führt.
Bildquelle: Birgit Cordt
Insgesamt kam es im vergangenen Jahr in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor zu 880.326 meldepflichtigen Arbeitsunfällen, was leicht über dem Vorjahreswert von 874.514 liegt. Auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause ereigneten sich 172.950 Unfälle, fast sieben Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle nahm um 18 auf 473 zu. 322 Versicherte kamen bei einem Wegeunfall ums Leben, fünf mehr als 2013.
Warten auf die endgültigen Zahlen
Obwohl die Unfallzahlen leicht zugenommen haben, lägen sie dennoch im jahrzehntelangen rückläufigen Trend, so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Die nach wie vor boomende Beschäftigung sei wohl die Ursache für den leichten Anstieg. Erst wenn die DGUV ihre endgültige Bilanz für 2014 veröffentlicht habe, könne man mit Sicherheit sagen ob sich die Unfallrisiken verändert hätten.
Eine gemischte Entwicklung gab es im vergangenen Jahr in der Schüler-Unfallversicherung (Versicherung beim Besuch einer Kindertageseinrichtung, der Schule und der Hochschule). Zwar verzeichneten die hierfür zuständigen Unfallkassen 1.256.593 Unfälle beim Besuch der Bildungseinrichtung. Das entspricht einer Zunahme um rund 44.000 Unfälle gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Schulwegunfälle ging hingegen von 112.225 2013 auf 106.586 im vergangenen Jahr zurück.
Wann müssen Unfälle gemeldet werden?
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod führt.
Bildquelle: Birgit Cordt
Autor(en): versicherungsmagazin.de