Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im vergangenen Jahr leicht gesunken. Das geht aus vorläufigen Zahlen zum Unfallgeschehen hervor, die der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), in Berlin veröffentlicht hat.
Insgesamt kam es im vergangenen Jahr in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor zu 865.500 meldepflichtigen Arbeitsunfällen (Vorjahr: 869.817 Arbeitsunfälle). Auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause kam es zu 178.009 Unfällen, das sind 2,2 Prozent oder 5.059 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle sank um 45 auf 438. Sollte diese Zahl durch die endgültigen Kennzahlen bestätigt werden, wäre dies die geringste Anzahl von tödlichen Arbeitsunfällen, die den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen jemals in einem Jahr gemeldet wurden. 348 Versicherte kamen bei einem Wegeunfall ums Leben, 26 mehr als 2014.
Vier neue Berufskrankheiten wurden anerkannt
Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht auf eine Berufskrankheit liegt 2015 höher als im Vorjahr. Über 77.000 Mal machten Ärzte, Krankenkassen, Versicherte oder deren Arbeitgeber im vergangenen Jahr 2015 eine Meldung an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - ein Anstieg um 7,6 Prozent.
Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV erläutert dazu: "Diese Zunahme mag im ersten Moment erstaunen, erklärt sich aber im Wesentlichen dadurch, dass 2015 vier neue Berufskrankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen wurden". Diese sind "weißer Hautkrebs", Carpaltunnel-Syndrom, Hypothenar-Hammer-Syndrom sowie Kehlkopfkrebs durch Exposition gegenüber Schwefelsäuredämpfen. Da Hautkrebs und Carpaltunnel-Syndrom sehr häufig aufträten, seien laut Breuer Verdachtsanzeigen in dieser Größenordnung zu erwarten gewesen.
Rückläufig ist die Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle, sie sank um 4,3 Prozent auf 1.228.740. Die Schulwegunfälle gingen um zwei Prozent zurück auf 107.754. Angestiegen sind hingegen die Unfälle mit tödlichem Ausgang. Insgesamt 60 Schülerinnen und Schüler kamen bei Schul- und Schulwegeunfällen ums Leben. Das sind 18 mehr als im Vorjahr. Unter anderem starben 16 Versicherte beim Absturz einer Maschine der Germanwings im vergangenen Frühjahr.
Wann müssen Unfälle gemeldet werden?
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod führt.
Bild: Birgit Cordt
Insgesamt kam es im vergangenen Jahr in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor zu 865.500 meldepflichtigen Arbeitsunfällen (Vorjahr: 869.817 Arbeitsunfälle). Auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause kam es zu 178.009 Unfällen, das sind 2,2 Prozent oder 5.059 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle sank um 45 auf 438. Sollte diese Zahl durch die endgültigen Kennzahlen bestätigt werden, wäre dies die geringste Anzahl von tödlichen Arbeitsunfällen, die den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen jemals in einem Jahr gemeldet wurden. 348 Versicherte kamen bei einem Wegeunfall ums Leben, 26 mehr als 2014.
Vier neue Berufskrankheiten wurden anerkannt
Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht auf eine Berufskrankheit liegt 2015 höher als im Vorjahr. Über 77.000 Mal machten Ärzte, Krankenkassen, Versicherte oder deren Arbeitgeber im vergangenen Jahr 2015 eine Meldung an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - ein Anstieg um 7,6 Prozent.
Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV erläutert dazu: "Diese Zunahme mag im ersten Moment erstaunen, erklärt sich aber im Wesentlichen dadurch, dass 2015 vier neue Berufskrankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen wurden". Diese sind "weißer Hautkrebs", Carpaltunnel-Syndrom, Hypothenar-Hammer-Syndrom sowie Kehlkopfkrebs durch Exposition gegenüber Schwefelsäuredämpfen. Da Hautkrebs und Carpaltunnel-Syndrom sehr häufig aufträten, seien laut Breuer Verdachtsanzeigen in dieser Größenordnung zu erwarten gewesen.
Rückläufig ist die Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle, sie sank um 4,3 Prozent auf 1.228.740. Die Schulwegunfälle gingen um zwei Prozent zurück auf 107.754. Angestiegen sind hingegen die Unfälle mit tödlichem Ausgang. Insgesamt 60 Schülerinnen und Schüler kamen bei Schul- und Schulwegeunfällen ums Leben. Das sind 18 mehr als im Vorjahr. Unter anderem starben 16 Versicherte beim Absturz einer Maschine der Germanwings im vergangenen Frühjahr.
Wann müssen Unfälle gemeldet werden?
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod führt.
Bild: Birgit Cordt
Autor(en): versicherungsmagazin.de