15.01.2009 Branche
Tagesmütter bei der Rentenversicherungspflicht aufgepasst
Tagesmütter, die vom Jugendamt bezahlt werden, müssen seit dem 1. Januar auch die Tagespflegesätze als Einnahmen versteuern. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass sie gesetzlichen rentenversicherungspflichtig sind, sobald ihre steuerpflichtigen Einnahmen mehr als 400 Euro im Monat betragen. Mehr
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