Für viele Rentner ist bereits schon heute die staatliche Versorgung sehr knapp. Für manche Ältere wird es sogar so eng, dass sie zusätzlich noch arbeiten gehen, um ein ordentliches Auskommen zu haben. Hier hat ein neues Gesetz nun für mehr Entspannung gesorgt. Denn Rentner können nun mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen und das rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres.
Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) berichtet, waren viele Rentner in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass sie neben ihrer Rente einen 400-Euro-Job ausüben können, ohne die Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten. Leider mit negativen Konsequenzen: Die Rentner hatten in diesen Fällen nämlich nur einen Anspruch auf eine Teilrente.
Nun ist die Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben worden. So müssen Rentner, die sich nebenher ein paar Euro mit Kleinjobs verdienen, nicht mehr mit Rentenkürzungen rechnen. Aufwendige Prüfungen und Rückforderungen entfielen damit, heißt es. Von der Gesetzesänderung betroffen seien Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner vor dem 65. Geburtstag, so der DRV. Vor der Gesetzesänderung lag die Hinzuverdienstgrenze bei 355 Euro.
Quelle:
Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) berichtet, waren viele Rentner in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass sie neben ihrer Rente einen 400-Euro-Job ausüben können, ohne die Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten. Leider mit negativen Konsequenzen: Die Rentner hatten in diesen Fällen nämlich nur einen Anspruch auf eine Teilrente.
Nun ist die Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben worden. So müssen Rentner, die sich nebenher ein paar Euro mit Kleinjobs verdienen, nicht mehr mit Rentenkürzungen rechnen. Aufwendige Prüfungen und Rückforderungen entfielen damit, heißt es. Von der Gesetzesänderung betroffen seien Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner vor dem 65. Geburtstag, so der DRV. Vor der Gesetzesänderung lag die Hinzuverdienstgrenze bei 355 Euro.
Quelle:
Autor(en): Versicherungsmagazin