Wohn-Riester – das Schlüsselwort für förderberechtigtes Investieren in die eigenen vier Wände eröffnete durch das Eigenheim-Renten-Gesetz im Juni dieses Jahres neue Perspektiven. Jetzt wurde der Kreis der Förderberechtigten für die Riester-Rente, die in die eigene Immobilie fließt, erweitert. Konkrete Angebote zum Wohn-Riester gibt es Branchen-Mitteilungen zufolge ab November 2008. Probleme zeichnen sich durch die Besteuerung ab dem 62. Lebensjahr ab.
Bonus vom Staat
Mietfrei im Alter – mit dem neuen Wohn-Riester soll das bald möglich sein. Die eigenen vier Wände im Alter sind dem Staat einen Bonus wert: Für den so genannten Wohn-Riester wollen vor allem Bausparkassen in wenigen Tagen mit eigenen Produkten aufwarten. Gleichzeitig kommt vom eine weitergehende Nachricht. „Jetzt können auch Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten, einen unmittelbaren Anspruch auf die Förderung haben“, heißt es. Wer plötzlich arbeitunfähig wird und einen Riester-Vertrag laufen hat, kann weiterhin Förderung in Sachen Wohn-Riester erhalten, wenn der entsprechende Vertrag umgestellt wird.
Durch Rechtsänderung förderberechtigte Personen erweitert
Der Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass Betroffene bisher nur riestern konnten, wenn der Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hatte. Bisher war man in solch einem Fall also nur mittelbar förderberechtigt und konnte einen so genannten Huckepackvertrag abschließen. Einen Mindesteigenbeitrag musste man bisher nicht zahlen, um die Zulage zu erhalten. Jetzt haben die Koalitionspartner einer Rechtsänderung zugestimmt. Heute ist auch der Personenkreis förderberechtigt, der bisher wegen Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit früher durch das Raster gefallen war.
Wohn-Riestern – wie die neue Möglichkeit durch das Eigenheim-Renten-Gesetz im Volksmund heißt - wird ab nächstem Jahr Realität. Damit wird der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum staatlich gefördert. Wer beispielsweise eine Immobilie oder eine Wohnung kaufen will, darf dafür sein angespartes Riester-Kapital benutzen – und zwar rückwirkend zum Jahresbeginn 2008. Jetzt können also staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente auch für den Bau oder Kauf eines selbstgenutzten Hauses oder einer Wohnung genutzt werden.
Staatliche Zuschüsse für die Tilgung von Immobilienkrediten
Gemäß dem neuen Eigenheim-Renten-Gesetz können Beträge, die in einem Riester-Renten-Vertrag angespart wurden, abgezogen und zum Beispiel als Eigenmittel für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses mit verwendet werden. Die angesparte Summe kann schon vor dem 60. Geburtstag komplett entnommen und für Wohneigentum genutzt werden. Der Anleger kann seinen „leeren“ Vertrag wieder auffüllen und kassiert dafür sogar erneut Zulagen. Die laufenden staatlichen Zuschüsse zum Aufbau der privaten Altersvorsorge können dann direkt zum Abzahlen von Krediten für die eigenen vier Wände verwendet werden. Allerdings werden im Alter auf die Förderung Steuern fällig.
Steuer schlägt später zu
Auf dem Wohn-Riester-Konto muss der Anbieter die vormals entnommene Summe - über die Jahre verzinst – sowie die anschließenden Sparleistungen aufsummieren. Ab dem 62. Geburtstag des Riester-Sparers muss dieser den anteiligen Betrag jährlich bis zu seinen 85. Lebensjahr als Einnahme versteuern. Wenn jemand mit 30 Jahren über ein Wohn-Riester-Konto ein Haus kauft, genießt er zwar 32 Jahre lang eine Art Schonfrist, doch dann schlägt die Steuer – für viele Jahre - zu. „Unnötige Bürokratie pur", heißt es dazu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Bonus vom Staat
Mietfrei im Alter – mit dem neuen Wohn-Riester soll das bald möglich sein. Die eigenen vier Wände im Alter sind dem Staat einen Bonus wert: Für den so genannten Wohn-Riester wollen vor allem Bausparkassen in wenigen Tagen mit eigenen Produkten aufwarten. Gleichzeitig kommt vom eine weitergehende Nachricht. „Jetzt können auch Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten, einen unmittelbaren Anspruch auf die Förderung haben“, heißt es. Wer plötzlich arbeitunfähig wird und einen Riester-Vertrag laufen hat, kann weiterhin Förderung in Sachen Wohn-Riester erhalten, wenn der entsprechende Vertrag umgestellt wird.
Durch Rechtsänderung förderberechtigte Personen erweitert
Der Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass Betroffene bisher nur riestern konnten, wenn der Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hatte. Bisher war man in solch einem Fall also nur mittelbar förderberechtigt und konnte einen so genannten Huckepackvertrag abschließen. Einen Mindesteigenbeitrag musste man bisher nicht zahlen, um die Zulage zu erhalten. Jetzt haben die Koalitionspartner einer Rechtsänderung zugestimmt. Heute ist auch der Personenkreis förderberechtigt, der bisher wegen Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit früher durch das Raster gefallen war.
Wohn-Riestern – wie die neue Möglichkeit durch das Eigenheim-Renten-Gesetz im Volksmund heißt - wird ab nächstem Jahr Realität. Damit wird der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum staatlich gefördert. Wer beispielsweise eine Immobilie oder eine Wohnung kaufen will, darf dafür sein angespartes Riester-Kapital benutzen – und zwar rückwirkend zum Jahresbeginn 2008. Jetzt können also staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente auch für den Bau oder Kauf eines selbstgenutzten Hauses oder einer Wohnung genutzt werden.
Staatliche Zuschüsse für die Tilgung von Immobilienkrediten
Gemäß dem neuen Eigenheim-Renten-Gesetz können Beträge, die in einem Riester-Renten-Vertrag angespart wurden, abgezogen und zum Beispiel als Eigenmittel für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses mit verwendet werden. Die angesparte Summe kann schon vor dem 60. Geburtstag komplett entnommen und für Wohneigentum genutzt werden. Der Anleger kann seinen „leeren“ Vertrag wieder auffüllen und kassiert dafür sogar erneut Zulagen. Die laufenden staatlichen Zuschüsse zum Aufbau der privaten Altersvorsorge können dann direkt zum Abzahlen von Krediten für die eigenen vier Wände verwendet werden. Allerdings werden im Alter auf die Förderung Steuern fällig.
Steuer schlägt später zu
Auf dem Wohn-Riester-Konto muss der Anbieter die vormals entnommene Summe - über die Jahre verzinst – sowie die anschließenden Sparleistungen aufsummieren. Ab dem 62. Geburtstag des Riester-Sparers muss dieser den anteiligen Betrag jährlich bis zu seinen 85. Lebensjahr als Einnahme versteuern. Wenn jemand mit 30 Jahren über ein Wohn-Riester-Konto ein Haus kauft, genießt er zwar 32 Jahre lang eine Art Schonfrist, doch dann schlägt die Steuer – für viele Jahre - zu. „Unnötige Bürokratie pur", heißt es dazu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Autor(en): Ellen Bocquel