Um die Pflichten von Versicherungsnehmer und Versicherer im Streit darüber, ob ein Bandscheibenvorfall durch einen Unfall verursacht wurde, geht es in diesem Fall.
Der Versicherer muss beweisen können, dass die Ursache, hier ein Bandscheibenvorfall, nicht überwiegend durch einen Unfalls verursacht wurde, um die Leistungen verweigern zu können. Dennoch hat der Versicherungsnehmer eine Darlegungslast. Er muss nachweisen, dass der Bandscheibenvorfall eine überwiegend unfallbedingte Ursache war.
Ein Bandscheibenvorfall kann durch einen Unfall entstehen. Damit der Unfall zur Hauptursache wird, bedarf es aber erheblicher Gewalteinwirkung.
Ein Bandscheibenvorfall kann durchaus ein Unfallereignis sein, entschieden das Oberlandesgericht Koblenz und das Landgericht Köln.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert