Ein Koch mit einem eigenen Pensionsbetrieb verlor innerhalb von Jahren schleichend seinen Geruchs- und Geschmackssinn.
Da seine Einkünfte nicht nur aus der reinen Koch-Tätigkeit erzielt worden sind, konnte ein sicherer Nachweis für eine Berufsunfähigkeit (BU) schwerlich erbracht werden. Die Beweispflicht, dass eine BU eingetreten ist, liegt beim Versicherungsnehmer.
Nachdem eine mindestens 50 –prozentige BU nicht nachgewiesen wurde, hatte die Klage beim Oberlandesgericht Hamm keinen Erfolg.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert