18.06.2008 Recht
Ein Hund als Unfallgrund
Im zu entscheidenden Fall spazierte eine Fußgängerin am späten Abend auf der rechten Fahrbahnseite. Unbemerkt wechselte ihr Hund auf die linke Seite, weshalb sich die Halteleine quer über die Straße spannte. Ein herankommender PKW übersah diese, riss mit seinem Fahrzeug die Leine der Frau aus der Hand, die sich dabei die Schulter verletzte. Obwohl das Verschulden der Hundeführerin immens war, verurteilte das Amtsgericht München den Fahrer, 25 Prozent der Schuld zu tragen. Der Grund: Von einem PKW gehe grundsätzlich eine Betriebsgefahr ausgeht, die fast nicht auszuschließen sei. Mehr
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