Ein Hund als Unfallgrund

Im zu entscheidenden Fall spazierte eine Fußgängerin am späten Abend auf der rechten Fahrbahnseite. Unbemerkt wechselte ihr Hund auf die linke Seite, weshalb sich die Halteleine quer über die Straße spannte. Ein herankommender PKW übersah diese, riss mit seinem Fahrzeug die Leine der Frau aus der Hand, die sich dabei die Schulter verletzte. Obwohl das Verschulden der Hundeführerin immens war, verurteilte das Amtsgericht München den Fahrer, 25 Prozent der Schuld zu tragen. Der Grund: Von einem PKW gehe grundsätzlich eine Betriebsgefahr ausgeht, die fast nicht auszuschließen sei.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Foto: Pixelio/wrw

Autor(en): Versicherungsmagazin

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