27.01.2011 Recht
Rechtsschutz: Entscheidungsgebundenheit gemäß § 91 a ZPO (OLG Hamm)
Können sich die Parteien in einem Rechtsstreit in der Hauptsache einigen, jedoch nicht in der Kostenfrage, und muss das Gericht einen Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO fällen, ist der Rechtsschutzversicherer daran gebunden.
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