Schadenersatzrecht: Mietwagenangebote müssen nicht eingeholt werden

Entgegen der bisherigen Rechtssprechung hat das Gericht einem unverschuldet geschädigten Autofahrer bei der Erstattung seiner Leihwagenkosten Recht gegeben.

Obwohl sich der Anspruchsteller nicht nach günstigeren Leihwagenangeboten erkundigte und dem alleinigen Angebot der Mietwagenfirma vertraute, wurde die Versicherung verpflichtet dennoch die vollständigen Kosten zu übernehmen.

Das Landgericht Aachen entschied, dass der VR die Mietwagenkosten übernehmen musste.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/03) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Recht News