Die Feuer-Bertriebsunterbrechungs-Versicherung leistet auch für Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten aufgrund eines eingetretenen Schadens. Fällt der Lohn- und Gehaltsanspruch aufgrund einer eingetretenen Insolvenz an die Bundesagentur für Arbeit durch Zahlung des Insolvenzgeldes, so kann sich der Versicherer nicht auf eine Leistungsfreiheit berufen !
Der Bundesgerichtshof regelte hier klar die Auslegung der Vertragsbedingungen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/01) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Der Bundesgerichtshof regelte hier klar die Auslegung der Vertragsbedingungen.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de