Können sich die Parteien in einem Rechtsstreit in der Hauptsache einigen, jedoch nicht in der Kostenfrage, und muss das Gericht einen Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO fällen, ist der Rechtsschutzversicherer daran gebunden. Der VR ist auch dann an den Beschluss gebunden, wenn die gerichtliche Entscheidung der Quote des Obsiegens oder Unterliegens nicht entspricht.
Das OLG entschied gegen den VR zugunsten des VN!
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/04) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de